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Das Kärntner Heimatlied zum 10. Oktober

Heute am 10. Oktober sollten wir uns mit dem Kärntner Heimatlied an "Damals" 
erinnern und stolz auf unsere Heimat sein.

das Kärnter Heimatlied ist hier anzuhören:
http://www.youtube.com/watch?v=J-FGL2Y2_9k&feature=related

Quelle Text: 
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 – Bildung, Generationen und Kultur
UA Volkskultur und Brauchtumswesen
Haus der Volkskultur
9021 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 5
www.kultur.ktn.gv.at

10. Oktober 1920 – Kärntner Volksabstimmung

Nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerreiches der Habsburgermonarchie im Jahre 1918 sah sich die junge Republik Deutsch-Österreich mit Gebietsforderungen von Nachbarstaaten konfrontiert, für die ethnische, strategische und wirtschaftliche Gründe geltend gemacht wurden und die meist weit über das geschlossene Siedlungsgebiet ihrer Völker hinausreichten.Der südslawische Staat der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS) erhob unter Betonung der slawischen Vergangenheit des Landes Anspruch auf ganz Kärnten, reduzierte seine Forderungen aber schließlich auf die gemischtsprachigen Landesteile, wovon auch Gebiete mit überwiegend deutscher Mehrheit betroffen waren. Man versuchte, diese Gebietsansprüche – bereits nach Kriegsende – mit militärischen Mitteln durchzusetzen und in Anbetracht der bevorstehenden Friedenskonferenz in Paris vollendete Tatsachen zu schaffen. Als südslawische Verbände ausgehandelte Demarkationslinien nicht einhielten und die Stadt Völkermarkt besetzten, fasste die Kärntner Landesversammlung am 5. Dezember 1918 den Beschluss zum bewaffneten Widerstand. Die Verteidigung des Landes erfolgte vorwiegend mit eigenen und freiwilligen Kräften unter Beteiligung der Zivilbevölkerung. Die Verluste an Menschenleben und die Anzahl der Verwundeten waren schließlich auf beiden Seiten beträchtlich.

Der Kärntner Freiheitskampf, der gegen den Willen der um die Existenz der jungen Republik besorgten Staatsregierung fortgesetzt wurde und im Juni 1919 mit einer militärischen Niederlage für Kärnten endete (die Landeshauptstadt Klagenfurt war vom 6. 6. bis 31. 7. 1919 von südslawischen Truppen besetzt), erregte jedoch die Aufmerksamkeit der in Paris versammelten Diplomaten. Eine amerikanische Studienkommission („Miles-Mission“) bereiste schon im Februar 1919 das umstrittene Gebiet. Ihre Gutachten lieferten die Grundlage für die Entscheidungen des amerikanischen Präsidenten Wilson in der Kärntner Frage. Im Mai 1919 beschloss die Friedenskonferenz die Abhaltung einer Volksabstimmung im betroffenen Gebiet.

Die Tatsache einer Wechselwirkung zwischen den militärischen Ereignissen in Kärnten und den diplomatischen Verhandlungen in Paris ist nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung nicht mehr zu leugnen.
Am 10. September 1919 wurde der Staatsvertrag von St. Germain unterzeichnet und am 17. Oktober von der österreichischen Nationalversammlung angenommen. Kärnten verlor dadurch das Kanaltal an Italien, die Gemeinde Seeland, das Mießtal und das Gebiet von Unterdrauburg an Jugoslawien. Das Volksabstimmungsgebiet wurde in zwei Zonen geteilt: zuerst sollte die südlich gelegene Zone I (A) abstimmen, die bis zur Öffnung der Demarkationslinie im August 1920 unter jugoslawischer Verwaltung verblieb. Nur bei einem jugoslawischen Erfolg in der Zone I sollte auch in der österreichisch verwalteten Zone II (B) mit der Landeshauptstadt Klagenfurt ein Plebiszit stattfinden.

Die Durchführung einer Volksabstimmung in Kärnten bedeutete die Anerkennung des von Präsident Wilson zu einem Grundprinzip seiner Friedenspläne erhobenen Selbstbestimmungsrechtes der Völker, auf das sich die Republik Deutsch-Österreich und das Land Kärnten von Anfang an berufen hatten.
Der „Kärntner Heimatdienst“, hervorgegangen aus der Landesagitationsleitung, war als überparteiliche Dachorganisation für die pro-österreichische Propaganda vor der Volksabstimmung verantwortlich. Dabei wurde vor allem an das jahrhundertelange friedliche Zusammenleben der beiden Volksgruppen erinnert und die wirtschaftliche und geographische Einheit Kärntens betont. Bedeutende Schriftsteller (J. F. Perkonig) und bildende Künstler (Fritz Schönpflug, Josef Prokop, Felix Kraus, Leo Kainradl) stellten sich zur Verfügung.

Die Volksabstimmung fand am 10. Oktober 1920 unter internationaler Aufsicht statt und verlief weitgehend ohne Störfälle. Am Abend des 13. Oktober 1920 publizierte die Plebiszitkommission das für Österreich erfreuliche Gesamtergebnis, das Kärnten bzw. Österreich ein völkerrechtlich nicht anfechtbares Recht auf das Abstimmungsgebiet der Zone I brachte (59,04 % für Österreich, 40,96 % für Jugoslawien; 18,08 % Stimmenmehrheit für Österreich). Ca. 10 000 Stimmen von Stimmberechtigten mit slowenischer Umgangssprache gaben den Ausschlag für Österreich. Kärnten verblieb bei Österreich.

In dieser Entscheidung vom 10. Oktober 1920 manifestierte sich in sehr eindrucksvoller Weise das Landesbewusstsein der Kärntner Bevölkerung, dessen Ursprung im Alter des Landes und seiner Bedeutung im Laufe der Geschichte, nicht zuletzt aus der Besonderheit des deutsch-slowenischen Dualismus in Kärnten zu suchen ist. Das Präsidium der Österreichischen Nationalversammlung wertete schon 1920 den Kärntner Erfolg bei der Volksabstimmung als „einen großen Sieg des österreichischen Staatsgedankens“. 
Kranner Erich






Nr. 7374 001





www.kranner.co.at
 
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